- Die Zertifizierung von Mess- und Auswerteeinrichtungen für die amtliche Überwachung
von Emissionen und Immissionen erfolgt gemäß der Europäischen Richtlinienreihe:
- DIN EN 15267: "Luftbeschaffenheit - Zertifizierung von automatischen Messeinrichtungen"
- Teil 1: "Grundlagen",
- Teil 2: "Erstmalige Beurteilung des Qualitätsmanagementsystems des
Herstellers und Überwachung des Herstellungsprozesses nach der Zertifizierung",
- Zusätzlich gelten folgende Prüfvorschriften:
- Für Emissionsmesseinrichtungen
DIN EN 15267 Teil 3: "Mindestanforderungen und Prüfprozeduren für
automatische Messeinrichtungen zur Überwachung von Emissionen aus
stationären Quellen",
- Für mobile Emissionsmesseinrichtungen
DIN EN 15267 Teil 4: "Mindestanforderungen und Prüfprozeduren für
automatische Messeinrichtungen für wiederkehrende Messungen von Emissionen
aus stationären Quellen",
- Für qualitative Staubmesseinrichtungen (Staubmonitore und Leckagemonitore)
DIN EN 15859: "Luftbeschaffenheit - Zertifizierung von automatischen
Geräten zur Überwachung von Staubabscheidern an stationären Quellen - Mindestanforderungen und Prüfprozeduren",
- Für Immissionsmesseinrichtungen gelten die Anforderungen nach Richtlinienreihe
VDI 4202 sowie die jeweiligen DIN EN-Richtlinien für Gase bzw. der EU-Leitfaden für Partikel.
- Für Emissionsdaten Auswerteeinrichtungen
"Bundeseinheitliche
Praxis bei der Überwachung der Emissionen, Eignungsprüfung von Mess- und
Auswerteeinrichtungen für kontinuierliche Emissionsmessungen" und die
Schnittstellendefinition zur Datenfernübertragung,
Zertifizierte Mess- und Auswerte-Einrichtungen, Übersicht:
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